Fragen & Antworten

 

Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Psychologen, einen Psychologischen Psychotherapeuten und einem Heilpraktiker für Psychotherapie?

Das ist eine oft gestellte Frage, beinhaltet Sie ja schließlich, dass der Psychologische Psychotherapeut in aller Regel eine Kassenzulassung hat und somit die Krankenkassen die Kosten übernehmen.

Psychologe ist jeder, der ein Psychologiestudium erfolgreich beendet hat. Psychologe ist also zunächst einmal ein „Wissenschaftler der Psychologie“, der somit noch keine therapeutische Qualifikation hat, im Unterschied zum ...

Psychologischen Psychotherapeuten nach dem neuen Psychotherapeutengesetz, der im Anschluss an ein Psychologiestudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung in einem anerkannten wissenschaftlichen Verfahren ( Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Analyse) erfolgreich absolviert. (Auch die Systemische Therapie und die Gesprächspsychotherapie sind mittlerweile wissenschaftlich anerkannt, jedoch noch nicht von den Krankenkassen akzeptiert)

Heilpraktiker, eingeschränkt für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist, wer sich beim zuständigen Gesundheitsamt einer entsprechenden (und anspruchsvollen) Überprüfung unterzieht, diese besteht und damit die „Heilerlaubnis“ erhält. Dadurch, dass es keine geregelt und überwachte Ausbildung für diese Prüfung gibt, entstehen hier Chancen und Risiken.

Die Risiken liegen auf der Hand – „nur“ Heilpraktiker Psychotherapie zu sein sagt noch nichts über die therapeutische Qualifikation aus. (Wenn Sie bei der Gelegenheit einmal nachsehen möchten, welche Qualifikationen ich eigentlich habe, können Sie das hier gerne nachlesen.)

Die Chancen sehe ich besonders darin, dass ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie die Freiheit habe, die Therapieformen zu wählen, die ich für zeitgemäß und erfolgsversprechend halte, in meiner Arbeitsweise frei bin von Formen, die Abrechnungsstellen und Verbände vorgeben und somit weitaus flexibler und kreativer arbeiten kann und darf.

Für die Qualität meiner Arbeit gibt es so zwei einfache Prüfmerkmale: Mein eigener hoher Anspruch und der Erfolg meiner Therapien.